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   BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 1/04   

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https://dejure.org/2004,8940
BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 1/04 (https://dejure.org/2004,8940)
BayObLG, Entscheidung vom 12.05.2004 - 2Z BR 1/04 (https://dejure.org/2004,8940)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 2Z BR 1/04 (https://dejure.org/2004,8940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2; ; WEG § 48 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragungspflicht bei zwischen Wohnungen und Tiefgaragenstellplätzen getrennte Abrechnungseinheiten - Festsetzung des Geschäftswerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses zur Finanzierung von Sanierungsarbeiten in einer Tiefgarage; Umlegung von Sanierungskosten auf Teileigentümer einer Tiefgarage; Verdeutlichung des Prinzips der Kostentrennung aus einer Gemeindeordnung; Befreiung von ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 143/00

    Geschäftswert für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 1/04
    Im Einzelfall kann die Bestimmung des Geschäftswerts in dieser Höhe jedoch angemessen sein (siehe schon BayObLG NZM 2001, 713).

    Schon dies rechtfertigt es, das Interesse niedriger als mit den Kosten der Sanierung zu bemessen (siehe BayObLG NZM 2001, 713).

    Die Herabsetzung erfolgt nicht schematisch, sondern nur nach einer Abwägung der Interessen im konkreten Einzelfall (BayObLG NZM 2001, 713; Niederführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 48 Rn. 28).

    Dieser Betrag entspricht in etwa dem fünffachen Wert der Eigeninteressen der Antragsgegner zu 1 und 2. Eine allgemeine Begrenzung des Geschäftswerts auf den fünffachen Betrag des Eigeninteresses erschiene hingegen willkürlich (BayObLG NZM 2001, 713).

  • BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 64/02

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung einer Eigentumswohnanlage - Kostentragung bei

    Auszug aus BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 1/04
    Nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. z.B. BayObLG ZMR 2002, 953; FGPrax 2002, 254; ZMR 1999, 48; 1996, 43; Palandt/Bassenge § 10 WEG Rn. 8), ist auch die Bodenplatte mit Stützpfeilern einbezogen, ohne die die Tiefgarage nämlich kein Fundament und keine Decke hätte.
  • BayObLG, 11.10.2002 - 2Z BR 25/02

    Nichtiger Wohnungseigentümerbeschluss zur Instandhaltungsrücklage - Verstoß gegen

    Auszug aus BayObLG, 12.05.2004 - 2Z BR 1/04
    Nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. z.B. BayObLG ZMR 2002, 953; FGPrax 2002, 254; ZMR 1999, 48; 1996, 43; Palandt/Bassenge § 10 WEG Rn. 8), ist auch die Bodenplatte mit Stützpfeilern einbezogen, ohne die die Tiefgarage nämlich kein Fundament und keine Decke hätte.
  • AG Aachen, 23.12.2019 - 118 C 16/19

    Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung;

    Auch unter Berücksichtigung der am Sinn und Zweck der Teilungserklärung orientierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Balkonen (BGH, Urteil vom 16.11.2012, Az.: V ZR 9/12 und Urteil vom 4.5.2018, Az.: V ZR 163/17- zitiert nach Juris) und der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.5.2004, Aktenzeichen 2 Z BR 001/04 ergibt die Auslegung vorliegend nicht, dass nach § 12 Abs. 1 Satz 2 der Gemeinschaftsordnung der Gebrauch und die Nutzung der Stützen, tragenden Decken und Böden allein dem Sondereigentümer der Einheit 43 beziehungsweise dem Eigentümer der Tiefgarage "zugewiesen" sind.

    Das Gericht verkennt dem Grunde nach nicht, dass eine Gemeinschaftsordnung wie diejenige in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12.05.2004 zu den Aktenzeichen 2 Z BR 001/4 und 2 Z BR 1/04 eine objektbezogene Kostentrennung vorsehen kann.

  • LG Köln, 12.11.2020 - 29 S 25/20

    Sondereigentum mit allen Bestandteilen = Gemeinschaftseigentum?

    Schließlich führt auch die Berücksichtigung der Entscheidung des BayObLG (2 Z BR 1/04, ZMR 2004, 765) zu keiner abweichenden Entscheidung.
  • AG Hamburg-St. Georg, 12.03.2021 - 980b C 34/20

    Können Eigentümer der Tiefgarage deren Sanierung allein beschließen?

    Ohne die Stützwand wäre eine Zufahrt zur Tiefgarage nicht möglich; die Schaffung einer Absturzsicherung folgt zudem der Verkehrssicherungspflicht der Tiefgarageneigentümer (s. zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt etwa BayObLG, Beschl. v. 12.5.2004 - 2Z BR 1/04), Der Fall, wie ihn die Kläger für gegeben sehen, dass nämlich der in Rede stehende Zufahrtsbereich der Tiefgarage lediglich das " Gesamtgrundstück " (und keines der drei in § 20 GO genannten Gebäude) betrifft, liegt nicht vor.
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